Beitragskategorie | Beitrag | Beitrag ab 1. September | einmalige Aufnahmegebühr |
A-Mitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr 1) |
63,00 € |
31,50 € |
10,00 € |
B-Mitglied
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36,80 € | 18,40 € | 5,00 € |
C-Mitglied Gastmitglieder einer anderen Sektion |
22,00 € |
11,00 € |
0,00 € |
D-Junior
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Kinder und Jugendliche (K/ J-Mitglied)
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Familienbeitrag |
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Hinweis: Bei alleinerziehenden Elternteile sind (auf Antrag) gemeldete Kinder und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr 1) beitragsfrei. |
Ein unterjähriger Kategoriewechsel (z.B. durch Heirat) ist nicht möglich.
2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent.
2) Gegen Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises und einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent.
3) Ehepaare oder Gleichgestellte (eheähnliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Wohnsitz und Kontoverbindung.
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.
Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Mitglieder ab 70 Jahre) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15. Dezember eingehen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.
Der Mitgliedsbeitrag gilt unabhängig vom Eintrittsdatum immer für das gesamte Kalenderjahr bzw. ab September für den Rest des Kalenderjahrs (halber Beitrag).
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres gekündigt wird. Das gleiche gilt bei einem Sektionswechsel.
Anträge auf Ermäßigung (z.B. B-Mitgliedschaft, Mitglieder ab 70 Jahre) wirken sich im Folgejahr aus und müssen bis 15. Dezember eingehen.
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist für eine Mitgliedschaft notwendig, eine andere Zahlweise ist nicht möglich.